JudikaturJustizRS0118038

RS0118038 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Dezember 2020

Wurden den Geschworenen in der Hauptverhandlung nicht vorgekommene Aussageprotokolle überlassen, kann eine darin gelegene Umgehung im Sinn des § 252 Abs 4 StPO aus § 345 Abs 1 Z 4 StPO gerügt werden, soweit die Protokolle den Geschworenen auch bekannt geworden sind.

Entscheidungen
9