Spruch In der Strafsache AZ 10 U 245/02b des Bezirksgerichtes Innsbruck verletzt die prozessleitende Verfügung auf Durchführung der Hauptverhandlung und Urteilsfällung in Abwesenheit der Beschuldigten das Gesetz in der Bestimmung des § 459 StPO. Diese und das darauf basierende Abwesenheitsurteil, welches i…
Text Gründe: In dem zum AZ 10 U 245/02b beim Bezirksgericht Innsbruck geführten Strafverfahren gegen Elke Nicole J***** verfügte der Bezirksrichter am 7. Oktober 2002 die Vorladung der Beschuldigten zu der auf den 26. November 2002 anberaumten Hauptverhandlung. Die Verfügung wurde am selben Tag abgeferti…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat erwogen: Wenn der Beschuldigte der gehörigen Vorladung ungeachtet zur bestimmten Stunde nicht erscheint, hat der Richter, sofern er nicht die Vernehmung des Beschuldigten nötig findet (zur Intensität amtswegiger Wahrheitsforschung s Rainer, WK-StPO § 459 Rz 7), sofort das…