JudikaturJustizRS0117956

RS0117956 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. April 2007

Hat ein Täter mehrere Betrugstaten gewerbsmäßig begangen, über die im selben Urteil erkannt wird, kommt die Erfüllung beider Qualifikationen des § 148 StGB nur dann in Betracht, wenn die in § 70 StGB genannte Absicht bei einzelnen Taten auf wiederkehrende Begehung von einfachem Betrug, bei anderen Taten aber auf wiederkehrende Begehung von schwerem Betrug gerichtet war.

Entscheidungen
2