Spruch Den Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben. Soweit die Antragstellerin auch die Kostenentscheidung anficht, wird ihr Revisionsrekurs zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten ihres Revisionsrekurses und ihrer Revisionsrekursbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die am 30. 8. 1964 geborene Antragstellerin ist die uneheliche Tochter des Antragsgegners. Ihre im Jahr 1983 geschlossene erste Ehe wurde im Oktober 1989 geschieden. Am 15. 5. 1995 heiratete sie zum zweiten Mal. Anlässlich ihrer ersten Eheschließung hatte sie kein Heiratsgut vom Antragsg…
Rechtliche Beurteilung 1. Zur Frage der Missbilligung der Eheschließung: Die Eheschließung der Tochter gegen den erklärten Willen des Dotationspflichtigen führt zur gerichtlichen Prüfung jener Missbilligungsgründe, derentwegen die Zustimmung bei richtiger und vollständiger Information über Namen und persönliche Verhältnis…