RS0117848 – OGH Rechtssatz
RS0117848 – OGH Rechtssatz
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Wenn ein Staatsangehöriger eines EU-Staates, der seit der Novellierung des TirGVG 1996 durch das LGBl1999/75 beim Grunderwerb österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt ist, zulässigerweise einen Kaufvertrag abschließt und bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft wird, die er zuvor schon auf Grund nichtiger, gegen das Tiroler Grundverkehrsrecht verstoßender Umgehungsgeschäfte in Besitz hatte, hat der Landesgrundverkehrsreferent wegen schon erfolgter Rückabwicklung keine Anfechtungslegitimation und kein Anfechtungsinteresse an der Anfechtung der überholten Umgehungsgeschäfte.