Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei deren mit 445,82 EUR (darin enthalten 74,30 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war Alleineigentümer eines Hauses mit einem im Erdgeschoß gelegenen Geschäftslokal und einer im ersten Stock gelegenen Wohnung, die von ihm bewohnt wurde und wird. Das Geschäftslokal war seit 1974 an die ***** M***** AG vermietet, die dort einen Lebensmittelmarkt bet…
Rechtliche Beurteilung Die von der Beklagten erhobene Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Soweit die Revisionswerberin Nichtigkeit wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs releviert, ist ihr zu erwidern, dass Prozesshindernisse in höherer Instanz auch von Amts wegen nicht mehr wahrgenommen werden können, wenn eine…