JudikaturJustizRS0117801

RS0117801 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2020

Die Gläubigergefährdung durch eine Verschmelzung ist evident, wenn die Bilanzen der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaften auf einen negativen Verkehrswert hinweisen.

Entscheidungen
2