JudikaturJustizRS0117748

RS0117748 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2004

Die in Auslieferungshaft verbrachte Zeit ist zwar auf eine allfällige Strafe anzurechnen (§ 38 StGB), für die Dauer der (zulässigen) Untersuchungshaft aber ohne Relevanz.

Entscheidungen
2