Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragsteller sind schuldig, der Antragsgegnerin die mit 585,28 EUR (darin 97,55 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft. Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus sechs Wohnungen und acht KFZ Abstellplätzen in einer Tiefgarage. Mit den unter B-LNR 15 einverleibten 102/ 1.584 Anteilen der Antragsgegnerin ist das ausschließliche Nutzungsr…
Rechtliche Beurteilung [6] Der von der Antragsgegnerin beantwortete Revisionsrekurs ist zur Klarstellung zulässig, er ist aber nicht berechtigt. [7] 1. Die Nutzwertfestsetzung hat zwingenden Grundsätzen der Nutzwertberechnung zu entsprechen (§ 9 Abs 2 Z 1 WEG). Ausgangspunkt der Nutzwertberechnung sind daher die zwing…