Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. …
Text Begründung: Der Erblasser hinterließ sieben Tage vor seinem Tod ein fremdhändiges privates Testament, das ein Notar im Spital, in dem der Erblasser stationär behandelt wurde, sieben Tage vor seinem Tod mit der Hand geschrieben und dieser sowie zwei weitere Personen als Zeugen unterschrieben hatte. …
Rechtliche Beurteilung Zwar trifft es zu, dass es keine Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs dazu gibt, ob Personen, die in dem Verhältnis wie die beiden fraglichen Testamentszeugen im vorliegenden Fall zum letztwillig Bedachten stehen, fähige Zeugen iSd § 594 ABGB sind. Die vom Berufungsgericht im vorliegenden Einzel…