JudikaturJustizRS0117620

RS0117620 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2023

"Gehörig" ist die Vorladung des Beschuldigten zur Hauptverhandlung, wenn sie den Voraussetzungen der §§ 79, 80 StPO entspricht. Danach ist sie an den Beschuldigten persönlich und zu eigenen Handen zuzustellen. Ob die Ladung gehörig ist, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen.

Entscheidungen
4