Spruch Das (Abwesenheits )Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 31. Jänner 2002, GZ 9 U 613/01m 6, verletzt § 459 StPO iVm Art XIII Abs 4 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in St…
Text Gründe : Mit - sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Verurteilten bekämpftem - Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 31. Jänner 2002, GZ 9 U 613/01m 6, wurde der in der Tschechischen Republik wohnhafte tschechische Staatsangehörige Roman N***** in Abwesenheit (§ 459 StPO) des …
Rechtliche Beurteilung Wie der Generalprokurator in seiner zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt, steht das Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck mit dem Gesetz nicht im Einklang: Gemäß § 459 StPO kann, wenn der Beschuldigte "der gehörigen Vorladung ungeachtet" nicht (pünktlich) zu…