Text Begründung: Der Kläger behauptet einen Kursverfall seiner Aktien an einer an der Wiener Börse notierten Aktiengesellschaft infolge missbräuchlicher Äußerungen des Beklagten als deren damaligen Vorstandsvorsitzenden. Die auf Feststellung von dessen Haftung für seine sämtlichen Schäden als "Eigentüme…
Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof bereits in seiner zu billigenden Entscheidung 2 Ob 591/94 = SZ 67/238 = ecolex 1995, 901 = RdW 1995, 262 = WBl 1995, 122 (unter Berufung auf deutsche Lehrmeinungen) klargestellt hat, ist die reine Kursverschlechterung der Aktien kein Eigenschaden des Aktionärs, den er als…