RS0117509 – OGH Rechtssatz
RS0117509 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wurde im Meistbotsverteilungsbeschluss einer Pfandgläubigerin die teilweise Berichtigung einer durch Höchstbetragspfandrecht besicherten Forderung durch Übernahme des entsprechenden Meistbotsrestes durch den Ersteher zugewiesen, dann stehen der Einverleibung der Teillöschung der Höchstbetragshypothek keine rechtlichen Hindernisse entgegen. Eine (teilweise) Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine Festbetragshypothek ist nicht zwingend vorgeschrieben.