JudikaturJustizRS0117456

RS0117456 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2007

Wird schuldhaft ein Gutachten nach § 57a KFG erstellt, das unrichtigerweise die Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeuges attestiert, so ist im Falle eines durch einen nicht erkannten Mangel verursachten Unfalls auch der Unfallschaden am begutachteten Fahrzeug nach dem Amtshaftungsgesetz zu ersetzen.

Entscheidungen
2