RS0117378 – OGH Rechtssatz
RS0117378 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Anhängigkeit eines Mietzinserhöhungsverfahrens hindert die Stellung eines Sachantrages, dem Vermieter die Durchführung von Erhaltungsarbeiten aufzutragen, im Allgemeinen nicht. Anders ist die Rechtslage, wenn bereits ein rechtskräftiger - mit der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses ergangener - Auftrag gemäß § 19 Abs 2 MRG vorliegt, die der Entscheidung über die Mietzinserhöhung zugrunde liegenden Arbeiten innerhalb der festgesetzten Frist durchzuführen.