Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst P***** (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (idF vor Inkrafttreten des StRÄG 2001) schuldig erkannt. Danach hat er am 21. März 1991 in Bludenz mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung einen (name…
Rechtliche Beurteilung Die aus tatsächlicher (Z 5, 5a) und rechtlicher Sicht (Z 10) gegen die Annahme der Schadensqualifikation nach § 147 Abs 3 StGB vorgebrachten Argumente vermögen weder formelle Mängel der Urteilserwägungen noch eine verfehlte rechtliche Subsumtion prozessordnungsgemäß aufzuzeigen. Zum erstbezeichneten…