JudikaturJustizRS0117256

RS0117256 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2022

Prämisse einer Ordination ist das Fehlen eines Gerichtsstands im Inland, was der ordinierende Oberste Gerichtshof - in sinngemäßer Anwendung des § 41 Abs 1 JN - von Amts wegen zu prüfen hat, wobei diese Prüfung - in sinngemäßer Anwendung des § 41 Abs 2 JN - auf Grund der Angaben des Antragstellers beziehungsweise auf Grund der Aktenlage erfolgt.

Entscheidungen
16