Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390a StPO fallen dem Angeklagten L***** auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last. …
Text Gründe : Mit dem angefochtenen Urteil, welches u.a. auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Mitangeklagten Herbert K***** wegen des als unmittelbarer Täter begangenen Verbrechens des versuchten schweren Betruges (A 1.) enthält, wurde Günther L***** des als Beteiligter nach § 12 dritter Fall St…
Rechtliche Beurteilung Die gegen den Schuldspruch B 1. und 2. des Urteilssatzes vom Angeklagten L***** aus Z 9 lit a bzw 9 lit c und 10 des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ist nicht im Recht. Entgegen der Rechtsrüge (Z 9 lit c) wird das festgestellte Betrugsverhalten nicht von § 166 StGB erfasst.…