Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Josef Sch***** wurde des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er im Herbst 1999 oder Winter 1999/2000 in H***** 1. mit der am 9. September 1995 geborenen, …
Rechtliche Beurteilung Die aus Z 2, 3, 4, 5 und 5a des § 281 Abs 1 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten verfehlt ihr Ziel. Der undifferenziert aus Z 2 und 3 vorgetragenen Kritik an der Verlesung des Protokolls über die kontradiktorische Vernehmung des Tatopfers im gerichtlichen Vorverfahren ist folgendes…