JudikaturJustizRS0117174

RS0117174 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Februar 2010

Die Überwachung des Erhaltungszustands eines Hauses und die Setzung geeigneter Maßnahmen zur Behebung bestehender Mängel gehören zum Aufgabenkreis eines Haus- bzw Wohnungseigentumsverwalters.

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