Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. …
Text Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer zweier Liegenschaften, bestehend aus je einem Grundstück (jeweils begrünte Bauflächen). Im Grundbuch ist bei beiden Liegenschaften unter C LNr 1a zu "TZ eines anderen Gerichtes 4717/1930" die Reallast der Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Wasser …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers ist nicht berechtigt. Zu Unrecht wirft zunächst der Kläger dem Berufungsgericht einen Verstoß gegen das Neuerungsverbot vor, auch wenn tatsächlich die beklagte Partei in erster Instanz lediglich die mangelnde Erfüllung der Reallastverpflichtung eingewendet hatte. Das Vortragen…