JudikaturJustizRS0117087

RS0117087 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 2023

Bei der Verhängung einer einstweiligen Maßnahme gemäß § 19 DSt ist einerseits das Gewicht des dem Rechtsanwalt zur Last gelegten Disziplinarvergehens, andererseits aber die Besorgnis besonders schwerer Nachteile für die Interessen der rechtssuchenden Bevölkerung und das Ansehen des Standes zu beachten.

Entscheidungen
12