JudikaturJustizRS0117082

RS0117082 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2013

Die Transferleistungen (der Reihe nach Unterhaltsabsetzbetrag, Kinderabsetzbetrag und Familienbeihilfe) sollen - neben der Abgeltung von Betreuungsleistungen - auch zur steuerlichen Entlastung des geldunterhaltspflichtigen Elternteils durch Unterhaltskürzung als Messgrößen herangezogen werden.

Entscheidungen
17