Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. In der Abweisung des Antrags des Vaters, ihn von seiner Unterhaltspflicht für August 2001 zu entheben, werden die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt; im Übrigen werden deren Beschlüsse aufgehoben; dem Erstgericht wird in diesem Umfang die neue…
Text Begründung: Das Erstgericht erhöhte mit Beschluss vom 14. 9. 2000 den vom Vater für Marlene zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 1. 8. 2000 auf 5.900 S. Diese Entscheidung wurde lediglich mit dem "Einverständnis der Parteien" begründet. Der Vater beantragte die Herabsetzung seiner Unterhalts…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Vaters, der darin erkennbar beantragte, seinem Herabsetzungs und Enthebungsbegehren stattzugeben, ist zulässig und teilweise berechtigt. Bereits im Erkenntnis vom 27. 6. 2001 vertrat der VfGH die Ansicht, eine steuerliche Entlastung der Unterhaltsleistungen an nicht haush…