Spruch Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde werden gemäß § 290 Abs 1 StPO das angefochtene Urteil, das in seinem freisprechenden Teil unberührt bleibt, in seinem Schuldspruch und demgemäß im Strafausspruch sowie der Beschluss gemäß § 494a Abs 1 Z 4 StPO aufgehoben. Die Sache wird in diesem Umfang zu neuer…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Joseph A***** (richtig: nur) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 und Abs 3 erster Fall SMG schuldig erkannt. Danach hat er in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider gewerbsmäßig Suchtgift in einer großen Menge (§ 28 Abs 6 SMG), nämlich Heroin und Kokain sowi…
Rechtliche Beurteilung Aus ihrem Anlass überzeugte sich der Oberste Gerichtshof davon, dass das Urteil mit einer vom Beschwerdeführer nicht geltend gemachten materiellrechtlichen Nichtigkeit behaftet ist, welche sich zu seinem Nachteil auswirkt. In der rechtlichen Beurteilung führt das Erstgericht zutreffend die Gesetzesl…