JudikaturJustizRS0117012

RS0117012 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2023

Aus dem Nichterscheinen eines gesetzeskonform geladenen (unvertretenen) Beschuldigten zur Hauptverhandlung kann sein Einverständnis zur Verlesung einer (ihn noch dazu belastenden) Zeugenaussage nicht abgeleitet werden.

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