Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahingehend abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.303,92 EUR (darin 217,32 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens…
Text Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Steyr zu 13 Hv 133/15a wurde die Beklagte schuldig erkannt, im Zeitraum Ende April 2013 bis 13. Mai 2013, im Jagdrevier der Einzeljagd „Forstverwaltung W*****“ im Bereich der Alberhütte (sohin außerhalb des Gebiets des Nationalparks …
Rechtliche Beurteilung Hierzu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig; sie ist auch berechtigt. 1. Dem „Vermögen“ einer Person kommt kein absoluter Schutz zu (RIS Justiz RS0022462). Ein reiner Vermögensschaden ist daher bei fahrlässiger Zufügung außerh…