Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.441,57 EUR (darin 604,93 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu zahlen. …
Text Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Aufsichtsrats der beklagten Aktiengesellschaft vom 20. 5. 1999 wurde der Kläger vom 1. 7. 1999 bis 30. 6. 2002 zum Vorstandsmitglied für die Bereiche Finanzen, EDV, Recht und Personal bestellt. Am gleichen Tag schlossen die Streitteile für diese Funktion…
Rechtliche Beurteilung 1. Kündigung eines freien Dienstvertrags 1. 1. Der Oberste Gerichtshof erkannte in der Entscheidung 4 Ob 142/53 (= Arb 5.811), der Mangel der Ermächtigung zur Abgabe einer dienstrechtlichen Erklärung werde durch die nachträgliche Genehmigung des Handelns ohne Vertretungsmacht seitens des Vertret…