Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger die mit EUR 330,11 (darin enthalten Umsatzsteuer von EUR 55,02, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Am 1. 4. 2000 ereignete sich gegen 20.00 Uhr auf der Landesstraße 5088 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW und der Erstbeklagten mit dem von ihm gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Traktor mit angekoppeltem Düngerstreuer beteili…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: Gemäß § 60 Abs 3 StVO sind Fahrzeuge auf der Fahrbahn während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder Nebel oder wenn es die Witterung sonst erfordert, zu beleuchten. Eine Beleuchtung darf unterbleiben, wenn das Fahrzeug stillsteht und die sonstige Beleuchtung ausreicht, um es aus ei…