Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. …
Text Begründung: Über Anregung einer Diplomsozialarbeiterin wurde beim Erstgericht ein Verfahren zur Überprüfung, ob für Erwin B***** ein Sachwalter zu bestellen ist, geführt. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 16. 7. 2002 wurde ein Neffe des Betroffenen zum einstweiligen Sachwalter gemäß § 238 Abs 1 A…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Sachwalter erhobene außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, insbesondere von der Entscheidung 4 Ob 208/02w = EvBl 2003/29 abwich. Er ist auch berechtigt. Nach ständiger Rechtsprechung sind auf die Aktene…