JudikaturJustizRS0116879

RS0116879 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2024

Mangelt es der Nichtigkeitsbeschwerde an einer deutlichen und bestimmten Bezeichnung des Sachverhaltes, der den Prüfungskriterien des angezogenen Nichtigkeitsgrundes entspricht, so wird sie nicht prozessförmig dargestellt (WK-StPO § 285d Rz 10).

Entscheidungen
35