JudikaturJustizRS0116823

RS0116823 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 2024

Die gesetzmäßige Ausführung dieses materiellen Nichtigkeitsgrundes setzt voraus, dass die behauptete rechtsfehlerhafte Beurteilung der gesetzlichen Diversionsvoraussetzungen nach § 7 Abs 1 JGG in Verbindung mit § 90a Abs 2 Z 2 StPO stringent auf der Basis sämtlicher wesentlicher Tatsachenfeststellungen des bekämpften Urteils geltend gemacht wird. Die argumentative Vernachlässigung entscheidender Sachverhaltskomponenten beziehungsweise der Ersatz einer tatrichterlichen Feststellung durch eine willkürlich abweichende Modifikation wird diesem Erfordernis nicht gerecht.

Entscheidungen
52