Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.440,72 EUR (darin 240,12 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu bezahlen. …
Text Entscheidungsgründe: Am 19. 4. 1995 beantragte die Klägerin beim Landesgericht Salzburg die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Führung eines Schadenersatzprozesses. Im Vermögensbekenntnis vom 31. 3. 1995 finden sich zum Liegenschaftsvermögen der Klägerin ua folgende Angaben: "N***** weder bewo…
Rechtliche Beurteilung Vorweg ist dem Kläger zu entgegnen, dass zwar der Revisionsrekurs "über die Verfahrenshilfe" gemäß § 528 Abs 2 Z 4 ZPO jedenfalls unzulässig ist, dass dieser Rechtsmittelausschluss aber kein Hindernis dafür ist, eine Schadenersatz anstrebende Amtshaftungsklage unter den Zulässigkeitsvoraussetz…