Spruch Insoweit sich der Revisionsrekurs der erstverpflichteten Partei gegen die Exekutionsbewilligung richtet, wird er zurückgewiesen. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs der erstverpflichteten Partei nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Den Gegenstand des Verfahrens bildet die Frage, ob vier aus Liechtenstein stammende Kostentitel, nämlich der Beschluss des Fürstlichen Obergerichts vom 6. Mai 2009, GZ 06 CG.2008.258, ON 35, das Urteil des Fürstlichen Landgerichts vom 16. September 2009, GZ 06 CG.2008.258, ON 46, das …
Rechtliche Beurteilung I. Soweit sich das Rechtsmittel der erstverpflichteten Partei gegen die Exekutionsbewilligung richtet, ist es jedenfalls unzulässig: Eine Ausnahme von der Unbekämpfbarkeit bestätigender Beschlüsse gibt es im Exekutionsverfahren seit der EO-Novelle 2000 nur noch in den Fällen der Erteilung oder Versa…