Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 642,69 EUR (darin enthalten 107,11 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Am 11. 6. 2009 ereignete sich in Innsbruck an der ampelgeregelten Kreuzung zwischen der Blasius Hueber Straße und dem Fürstenweg bzw der Höttinger Au ein Verkehrsunfall, an dem das von der Klägerin gehaltene Taxifahrzeug und der vom Erstbeklagten gelenkte, von der Zweitbeklagt…
Rechtliche Beurteilung 1. Die rechtswidrige Fahrweise des Erstbeklagten bestand darin, dass er an der Kreuzung nicht nach rechts abgebogen, sondern entgegen dem Rechtsabbiegegebot geradeaus gefahren ist, was für die Kollision mit dem Klagsfahrzeug ursächlich war. Die Frage nach dem Rechtswidrigkeitszusammenhang des Befahr…