JudikaturJustizRS0116644

RS0116644 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2012

Der verletzte Fahrgast muss sich das Verschulden des Lenkers nicht auf seine Ansprüche gegen den Unfallgegner anrechnen lassen. Der Lenker eines Fahrzeuges ist nicht "Gehilfe" des von ihm unentgeltlich beförderten Fahrgasts.

Entscheidungen
4