Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Dem Angeklagten Peter Paul L***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die deutschen Staatsangehörigen Peter Paul L***** und Rita Irma L***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 148 erster Fall StGB (I) und des Vergehens der versuchten Fälschung besonders geschützter Urku…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen nur vom Angeklagten Peter Paul L***** aus den Gründen der Z 5 und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde kommt keine Berechtigung zu. Der Mängelrüge (Z 5) zuwider steht die Annahme, wonach die Angeklagten die in Rede stehenden Reisedokumente mit sich führten, um si…