JudikaturJustizRS0116522

RS0116522 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2023

Auch gemessene Servituten können eingeschränkt werden, wobei allerdings, in Anbetracht des durch die Vereinbarung klar manifestierten Parteiwillens, die Einschränkung nur bei nachträglicher wesentlicher Änderung der Umstände und klar überwiegender Interessenlage auf Seiten des Verpflichteten zulässig ist.

Entscheidungen
8