Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt zu lauten haben: "Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger für die Folgen des Dienstunfalles vom 30. 3. 2000 binnen 14 Tagen für die Zeit vom 1. 7. 2000 bis 30. 6. 2001 eine vorläufige Verse…
Text Entscheidungsgründe: Der als AHS-Lehrer tätige und bei der beklagten Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter unter anderem in der Unfallversicherung nach dem B-KUVG versicherte Kläger erlitt am 30. 3. 2000 im Rahmen eines Schulschikurses einen Unfall. Der Kläger hat beginnend mit dem Schuljahr …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Nach § 93 Abs 1 B-KUVG ist Bemessungsgrundlage bei im Falle eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit von der Unfallversicherung zu gewährenden Leistungen das Gehalt (der sonstige monatliche Bezug) ... im Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles einschließl…