Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Wohnrechtssache wird zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen. Die Antragsteller und die Antragsgegnerin haben die für ihre Rechtsmittelsc…
Text Begründung: Die Antragsteller sind zu jeweils 1.420/200.000 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Adresse *****. Mit den Anteilen der Antragsteller ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 6 verbunden. Die Hausanlage (insgesamt 57 Eigentumswohnungen) wurde im Jahre 1975 von der Fir…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und iSd Aufhebungsbegehrens der Antragsteller auch berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass die Rechtsansicht des Erstgerichtes, die verfahrensgegenständlichen Arbeiten hätten nur auf Grund eines einstimmigen Beschlusses der Mit- und Wohnungseigentümer bzw auf Grund ei…