Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung und die Beschwerde werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, im zweiten Rechtsgang gefällten Urteil wurde Tripo G***** auf der Basis des bereits im ersten Rechtsgang rechtskräftig gewordenen Schuldspruches wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit b, 38 Abs 1 lit a, 13…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die aus § 281 Abs 1 Z 11 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde, der keine Berechtigung zukommt. Der Standpunkt des Rechtsmittelwerbers, wonach die Ersatzfreiheitsstrafe in Tagen statt in Monaten zu bemessen gewesen wäre, ist schon deswegen verfehlt, weil dem FinStrG eine solche …