JudikaturJustizRS0116395

RS0116395 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Dezember 2015

Die Aufrechnungsbefugnis des Rechtsanwaltes unterliegt neben den ihm durch § 19 RAO eingeräumten Rechten den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts. § 1440 Satz 2 ABGB steht der Aufrechnung seiner Honorarforderung mit einem Treuhanderlag entgegen.

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4