Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden wie folgt abgeändert: "Auf Grund der Amtsbestätigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 17. 5. 2001 wird in der Einlage ***** das Eigentumsrecht für die Bundesimmobiliengesellschaft mbH, 1030 Wien, Neuli…
Text Begründung: Zur Begründung ihres Einverleibungsbegehrens legte die Bundesimmobiliengesellschaft mbH dem Grundbuchsgericht eine mit dem Amtssiegel versehene Amtsbestätigung des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 17. 5. 2001 mit folgendem Wortlaut vor: "Ob der Liegenschaft ***** bestehend…
Rechtliche Beurteilung Die Übereignung, deren Verbücherung die Rechtsmittelwerberin begehrt, ist durch § 13 Bundesimmobilengesetz, BGBl I Nr 141 vom 29. 12. 2000, verfügt worden, bedurfte also keines rechtsgeschäftlichen Aktes (wie in dem zu 5 Ob 2199/96k entschiedenen Fall) und ist im Grundbuch nur nachzuvollziehen. Die …