Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der Nebenintervenientin deren mit 939,24 EUR (darin 156,54 EUR USt) bestimmte Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Der Antrag der beklagten Partei auf Ersatz der Kosten ihrer Revisionsbeanwortung wird abgewi…
Text Begründung: Der Kläger erwarb von einem – mittlerweile rechtskräftig wegen Betrugs verurteilten – Dritten einen PKW, den dieser von einer „Leihwagenfirma“ gemietet hatte. Der Dritte hatte bei der Nebenintervenientin – obwohl er nur Mieter des Fahrzeugs war – unter Vorlage eines offensichtlich auf ih…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist entgegen diesem den Obersten Gerichtshof nach § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch nicht zulässig. 1. Wie schon das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Entscheidungen zu 1 Ob 839/54 und 1 Ob 32/02s zutreffend dargelegt hat, gab und gibt es keine…