JudikaturJustizRS0116193

RS0116193 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2011

Der Wohnungseigentümer-Vermieter ist nicht legitimiert, gegen seinen Mieter ein Verfahren nach § 18 MRG allgemeine Teile des Hauses betreffend einzuleiten. Allgemeine Teile betreffend ist ein Auftrag an den einzelnen Wohnungseigentümer, die Arbeiten binnen einer bestimmten Frist durchzuführen, wie in § 19 Abs 2 MRG zwingend vorgesehen, auch nicht denkbar. Eine solche Verpflichtung könnte gegenüber den anderen Miteigentümer und Wohnungseigentümern keine Rechtswirkung entfalten und wäre daher gar nicht durchsetzbar.

Entscheidungen
5