Spruch Die Revision wird mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 499,38 (darin EUR 156,06 an USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit Wirkung vom 1. 9. 1998 gründeten die Streitteile eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zweck des Betriebs einer Postkantine, die zuvor vom Beklagten geführt worden war. Die Klägerin war vereinbarungsgemäß mit 49 % an der Gesellschaft beteiligt und leistete dafür eine "Beteiligung…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - und vom Berufungsgericht im Übrigen nicht gesetzmäßig begründeten - berufungsgerichtlichen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs …