JudikaturJustizRS0116116

RS0116116 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 2004

Ein Beschluss, mit dem ein einstweiliger Sachwalter nach §238 Abs2 AußStrG bestellt wird, kann nicht mit einem verspäteten Rechtsmittel wirksam angefochten werden.

Entscheidungen
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