Spruch Soweit sich der Revisionsrekurs gegen die Anordnung der Zustellung des Versäumungsurteiles richtet, wird er zurückgewiesen. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs gegen Punkt I. des Beschlusses des Rekursgerichtes nicht Folge gegeben. Dem Revisionsrekurs gegen Punkt II. des Beschlusses des Rekursgerich…
Text Begründung: Mit ihrer am 2. 3. 2001 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten 21.140,40 EUR (290.898,30 S). Sie brachte vor, dass nach dem Tod der Mutter des Beklagten weiterhin Pensionszahlungen auf deren Konto überwiesen worden seien. Die Klägerin habe das Guthaben an den Beklagten …
Rechtliche Beurteilung Zu Punkt I. der Rekursentscheidung: Durch die Anordnung der Zustellung des Versäumungsurteiles an seinen gesetzlichen Vertreter (einstweiligen Sachwalter) kann sich der Beklagte nicht beschwert erachten, sodass sein Revisionsrekurs insoweit zurückzuweisen ist. Die Anordnung entspricht zudem der gemä…