JudikaturJustizRS0116034

RS0116034 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. April 2008

Der Umstand, dass eine politische Partei zugleich auch als Verein nach dem Vereinsgesetz organisiert sein kann und Rechtspersönlichkeit sowohl nach dem Vereinsgesetz als auch nach dem Parteiengesetz besitzt, ändert nichts an der Identität des Rechtsträgers selbst, insbesondere werden dadurch nicht zwei getrennte Rechtssubjekte geschaffen, wenngleich die so konstituierte politische Gruppe sowohl den Bestimmungen des Vereinsgesetzes als auch jenen des Parteiengesetzes unterliegt.

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