Spruch Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rückstellungssache wird zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung über das Kautionsbegehren der Antragsgegnerin an die erste Instanz zurückverwiesen. Die Kosten der Beschwerdeverfahren zweit…
Text Begründung: Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 1947 BGBl 54 idF BGBl 1947/148 (RG) - geltend. Die Antragsgegnerin begehrte…
Rechtliche Beurteilung I. Verfahrensrechtliche Vorfragen 1. Zulässigkeit der Beschwerde 1. 1. Die zweite Instanz ließ die Beschwerde an die Oberste Rückstellungskommission zu, weil die streitentscheidende Frage in deren Rechtsprechung noch nicht gelöst worden sei. Eines solchen Ausspruchs hätte es nicht bedurft, weil d…