Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich der unbekämpft gebliebenen Teile wie folgt lauten: „Der Wechselzahlungsauftrag vom 4. November 2003 wird aufgehoben. Das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, der Klägerin 16.791,75 EUR…
Text Entscheidungsgründe: Die Mutter des Heinz R***** (in der Folge immer: Kreditnehmer) führte in S***** ein Schuhgeschäft. Dieses Schuhgeschäft befand sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Aus diesem Grund nahm nicht die Mutter des Kreditnehmers, sondern der Kreditnehmer gemeinsam mit seinem Bruder…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen vom Beklagten erhobene Revision ist zulässig, weil es einer Klarstellung bedarf, ob eine vom Bürgen unterfertigte formularmäßige Erklärung, dass er über die wirtschaftliche Lage des Hauptschuldners hingewiesen worden sei, ausreicht, der Aufklärungsobliegenheit in 25c erster Satz KSchG zu…