RS0115956 – OGH Rechtssatz
RS0115956 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Inwieweit das Verhalten beider materieller Streitgenossen einen Rückschluss auf die Ernstlichkeit ihres materiellen Verpflichtungswillens im Zusammenhang mit dem erstatteten Vergleichsanbot zulässt, lässt sich nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls beantworten.